THERAPIE MACHST DU ALLEIN FÜR DICH

 

THERAPIE MACHST DU ALLEIN FÜR DICH

Man führe sich die Konstellationen vor Augen: Wer eine Freiheitsstrafe verbüßt, wurde von einem Gericht schuldig gesprochen. Ihm wurde die schuldhafte Begehung einer Straftat nachgewiesen. Dafür büßt er seine Freiheit ein - "verbüßt eine Freiheitsstrafe". Unfreiwillig unter Aufbietung staatlicher Gewalt wird er getrennt aus seinen Lebensrollen, aus seinen sozialen und beruflichen und sonstigen Bindungen und Bezügen.
Er erlebt sich degradiert und sieht sich oftmals nun selber als Opfer eines jetzt ihm zugefügten Übels. Das ihm zugefügte vergleicht der Täter in der Regel unter Zugrundelegung seiner subjektiven Maßstäbe mit dem vermeintlich angerichteten Übel. Nicht selten sieht er sich dann allmählich immer mehr dazu berechtigt, sich als das “wahre Opfer” zu sehr, dem ungerecht mitgespielt wurde.
Diesem Effekt entgegenzuwirken, davon hängt es ab, ob der Täter sich “bessern” läßt. Dazu sind auch Gespräche unverzichtbar notwendig, denn es erscheint nicht aussichtsreich und kaum sinnvoll anzunehmen, der Täter ändere sich in stiller Buße und ganz für sich allein.
Er braucht die Botschaft: Therapie geht nicht allein, aber er unternimmt den Versuch der Therapie um seiner selbst willen und um künftige Opfer zu verhüten.

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